Naturschutzgebiete in Datteln

 

 

In Datteln gibt es derzeit fünf Naturschutzgebiete, drei von ihnen sind nicht nur Insidern bekannt: die Lippeauen, der Redder Bruch und das Gernebachtal, zwei weitere, recht kleine Gebiete in der Haard liegen versteckt – und sollten auch der Natur vorbehalten und dem Zugriff durch den Menschen verschont bleiben: das Kollental und der Jaust-Bruchwald.

 

„Als Naturschutzgebiete werden Bereiche bezeichnet, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Gründe für die Unterschutzstellung nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe sowie die Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit des Gebiets. In Naturschutzgebieten können bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.“

 

 

Naturschutzgebiet „Lippeaue“

 

Das größte Naturschutzgebiet der Emscher-Lippe-Region ist die „Lippeaue“, die von Dorsten über Marl, Haltern am See und Datteln bis nach Waltrop verläuft und etwa 2.170 Hektar umfasst.

 

Das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lippeaue“ ist mit ca. 2.200 ha das größte Naturschutzgebiet im Kreis Recklinghausen. Es wurde im Rahmen des „Gewässerauenprogramms NRW“ mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 07.12.1994 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster vom 07.01.1995, Nr. 1) erstmalig als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

 

Die Lippe gilt als einer der bedeutendsten Flusskorridore in Nordrhein-Westfalen. Sie übernimmt aus landesweiter Sicht eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund.

 

Das Naturschutzgebiet „Lippeaue“ wurde seitens der Bundesrepublik Deutschland als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) – FFH-Richtlinie – der Europäischen Union gemeldet (FFH-Gebiet Nr. DE-4209-302). Diese Kulisse des Natura 2000 Gebietes (FFH) ist in weiten Bereichen identisch mit dem bisher bestehenden und auch dem hier nachfolgend beschriebenen Naturschutzgebiet.

Die Lippe wurde im Laufe der letzten Jahrhunderte durch den Menschen stark verändert, um sie schiffbar zu machen. Die Überbauung der Aue durch Siedlungen, Industrie und Verkehrswege haben zu Flächenversiegelung und Biotopverlust geführt. Durch Begradigungsmaßnahmen wurde der Gewässerverlauf verkürzt. Heute wird die Aue zu großen Teilen intensivlandwirtschaftlich genutzt. Nur 5 % der Flächen unterliegen keiner direkten Nutzung. Hier finden sich noch Reste eines ehemals sehr großen Feuchtbiotopkomplexes.

Die Lippe ist allerdings ebenfalls ein bedeutendes Gewässer für freizeitliche Aktivitäten wie Kanufahren oder Angeln. Ziel dieser Satzung ist es, die verschiedenen Nutzungsansprüche an das Schutzgebiet so zu ordnen, dass sie dem Schutzzweck entsprechend natur- und landschaftsverträglich ausgeübt werden können.

Das Schutzgebiet ist neben gefährdeten Pflanzenarten wie der Schwanenblume und dem Silbergras insbesondere von Bedeutung für rastende Vogelarten im Winter wie u. a. Haubentaucher, Zwergtaucher, diverse Entenarten, Gänsesäger und verschiedene Gänsearten sowie für die über die FFH-Richtlinie geschützten Arten Teichfledermaus, Kammmolch, Flussneunauge und Helm-Azurjungfer. Seit einiger Zeit ist der Nachweis des Fischotters bestätigt worden.

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der letzten Jahrzehnte haben dazu geführt, dass sich das Schutzgebiet in Teilbereichen wieder naturnäher entwickelt. Andere Teilbereiche erfordern dagegen noch adäquate Maßnahmen um den Schutzzweck zu erreichen.

Neben zahlreichen geschützten Biotopen, die in der Festsetzungskarte gesondert gekennzeichnet sind, liegen innerhalb des Naturschutzgebietes auch fünf Geotope. (GK 4310-002, GK-4310-006, GK-4310-008, GK-4310-022 und GK-4310-024).

 

Die Festsetzung der Lippeauen als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BnatSchG i. V. m. § 32 Abs. 2 BNatSchG

 

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere:

- die großräumige durchgängige, in wesentlichen Teilen naturnahe Flussauenlandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung

- seltene, zum Teil stark gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften von Säugetieren, Wat-, Wiesen- und Wasservögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Rundmäulern und Wasserinsekten,

- seltene, zum Teil gefährdete Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten und mageren Grünlandes sowie Röhrichte,

- naturnahe, zum Teil gefährdete Auwald- und Feuchtwaldbereiche; zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Artikel 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie:

 

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:

- Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum)

- Sandtrockenrasen auf Binnendünen (2330)

- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)

- Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270)

- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)

- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)

- Hainsimsen-Buchenwald (9110)

- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

- Alte bodensaure Eichenwälder aufS andebenen (9190)

- Hartholz-Auenwälder (91F0)

 

sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:

- Teichfledermaus Myotis dasycneme

- Kammmolch Triturus cristatus

- Flussneunauge Lampetra fluviatilis

- Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale

- Fischotter Lutra lutra

 

Außerdem sind für die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden charakteristischen Vogelarten maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:

- Rohrdommel Botaurus stellaris (auf dem Durchzug)

- Löffelente Anas clypeata (brütend)

- Krickente Anas crecca (brütend)

- Knäkente Anas querquedula (brütend)

- Tafelente Aythya ferina (überwinternd)

- Flussregenpfeifer Charadrius dubius (brütend)

- Gänsesäger Mergus merganser (überwinternd)

 

Die hier genannten Vogelarten sind charakteristische Vogelarten der nachfolgenden Lebensräume:

Natürliche eutrophe Seen und Altarme (Rohrdommel, Löffelente, Krickente, Knäkente, Tafelente)

Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Flussregenpfeifer, Gänsesäger)

 

sowie zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten der nachfolgend genannten Tier- und Pflanzenarten gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1:

Silberreiher Ardea alba

Blaukehlchen Luscinia svecica

Weißstorch Ciconia ciconia

Uferschwalbe Riparia riparia

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris

Kormoran Phalacrocorax carbo

Kranich Grus grus

Schnatterente Anas strepera

Reiherente Aythya fuligula

Blässgans Anser albifrons

Saatgans Anser fabalis

Eisvogel Alcedo atthis

Rohrweihe Circus aeruginosus

Wachtelkönig Crex crex

Zwergsäger Mergellus albellus

Fischadler Pandion haliaetus

Wespenbussard Pernis apivorus

Kampfläufer Philomachus pugnax

Bruchwasserläufer Tringa glareola

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus

Flussuferläufer Actitis hypoleucos

Spiessente Anas acuta

Wiesenpieper Anthus pratensis

Baumfalke Falco subbuteo

Bekassine Gallinago gallinago

Nachtigall Luscinia megarhynchos

Pirol Oriolus oriolus

Wasserralle Rallus aquaticus

Beutelmeise Remiz pendulinus

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis

Grünschenkel Tringa nebularia

Waldwasserläufer Tringa ochropus

Kiebitz Vanellus vanellus

 

sowie

Biber Castor fiber

 

und

Steppenwolfsmilch Euphorbia seguieriana

Feldmannstreu Eryngium campestre

Gelbe Wiesenraute Thalictrum flavum

Französische Segge Carex ligerica

dornige Hauhechel Ononis spinosa

 

Der LIPPEVERBAND hat die Umbaumaßnahme an der Lippe 2019 abgeschlossen. Hier eine Art Abschlussbericht ...

 

Auch im Vestischen Kalender 2018 erschien ein Beitrag zum Lippeumbau: Der Fluss wird breiter und flacher ....

 

 

Naturschutzgebiet „Redder Bruch“

 

Grünland- und Waldauen entlang des Klosterner Mühlenbaches und der ihm zufließenden Quellbäche sind im Naturschutzgebiet „Redder Bruch“ (Größe: 95 ha) zusammengefasst.

 

Zwischen dem Hachhausener Bruch, Bockum und der Lippeaue erstreckt sich westlich von Datteln das Gewässersystem des Klosterner Mühlenbaches mit zahlreichen Zuläufen auf einer Fläche von etwa drei mal drei Kilometern. Renaturierte und naturnahe sowie naturferne Bereiche wechseln sich hierbei ab. Das Umfeld der Gewässer wird im gesamten nördlichen und westlichen Bereich von Grünländern dominiert. Lediglich im Umfeld des Mühlenbaches unmittelbar südlich des Redder Bruches herrschen Ackerlagen vor.

 

Bereits seit 1993 ist der zentrale und naturnahe Teilbereich dieses Schutzgebietes als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Artenreiche Auwälder, feuchte und nasse Grünländer sowie naturnahe Gewässerabschnitte prägen hier das Bild.

Das LANUV führt diese Flächen im Biotopkataster unter den Nummern BK-4309-079, 4309-096, 4309-0236, 4309-0276, 4309-0285, 4309-0128. Zudem ist dieser Bereich sowie sein gesamtes Umfeld im Verbundsflächenkataster unter der Nummer VB-4309-003 als Fläche mit herausragender Bedeutung dargestellt.

Im Bereich des Naturschutzgebietes sind zudem acht geschützte Biotope vorhanden.

Der Redder Bruch mit den ihm zufließenden Bächen und dem Klosterner Mühlenbach, der nördlich des Bruches in die Lippe mündet, ist zusammen mit dem Dattelner Mühlenbach und dem Schwarzbach eine der zentralen Gewässerverbundachsen in diesem Planungsraum. Für den gesamten Bereich des Klosterner Mühlenbaches und seiner Zuflüsse existiert ein Konzept zur naturnahen Entwicklung (Stadt Datteln 2011) Dieses Konzept gilt im Rahmen der Festsetzungen dieses Landschaftsplanes als Maßgabe für die zukünftigen Entwicklungen und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Ziel der Schutzausweisung ist die Erhaltung und Optimierung von grünlandgenutzten, teilweise feuchten Bachtälern mit Seggenriedern, Feuchtbrachen und strukturreichen Kleingehölzen als wertvolle Lebensräume am Siedlungsrand von Datteln und als Vernetzungsbiotop im Gewässersystem der Lippe. Zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensbedingungen sollte das unmittelbare Gewässerumfeld in eine dauerhafte extensive Nutzung überführt werden.

 

Im zentralen Bereich des Schutzgebietes liegen besonders schutzwürdige Böden. Neben verschiedenen kleineren Standorten mit Niedermoorböden ziehen sich durch die Talniederungen vorwiegend Pseudogley-Gleye.

Im Zentrum des Schutzgebietes stockt ein naturnaher Eichenmischwald mit mittlerem bis starkem Baumholz. Der zum Teil seit langer Zeit ungenutzte Bestand zeigt Merkmale von bodensaurem Eichenwald mit Übergängen zum Flattergras-Buchenwald. Weite Bereiche dieses Waldbestandes sind zudem geprägt von hohen Grundwasserständen. In diesen Bereichen hat sich in den zurückliegenden Jahren ein artenreicher Auwald mit großen Totholzanteilen und einer altersgemischten Struktur entwickelt.

Die Waldbestände sollten der natürlichen Entwicklung überlassen bleiben.

 

Ziel dieser Ausweisung ist es auch die in dem Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern aufgezeigten Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Gewässereigenschaften zu fördern und deren Ergebnisse dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig dient diese Ausweisung auch der Sicherung und der Entwicklung eines natürlichen Auwaldbestandes im Bereich Redder Bruch im Zentrum des Schutzgebietes.

Die Unterschutzstellung erfolgt gem. § 23 (1) 1), 2) und 3) BNatSchG

 

1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere:

- feuchtes Grünland, offene Wasserflächen, artenreiche Auwaldgesellschaften, Quellen und naturnahe Gewässerabschnitte sowie die Wiederherstellung derselben. und

- deren Standorte mit besonders schutzwürdigen Böden

- natürliche Waldgesellschaften

 

2) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen:

- Als Standort der ehemaligen Burg Wildau

Der ehemalige Burgstandort hebt sich auch heute noch deutlich aus der Umgebung hervor.

 

3) wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

- Die Bäche mit ihren begleitenden Landschaftselementen

Die Bachtäler dieses Naturschutzgebietes sind in weiten Bereichen, insbesondere auch im Bereich des seit 1993 bestehenden Naturschutzgebietes, gehölzbestanden und prägen das Landschaftsbild dieses Raumes.

 

 

Naturschutzgebiet „Gernebachtal“

 

Auch das Quellgebiet und Bachtal des Gernebaches im nordöstlichen Teil der Haard ist seit 1991 als Naturschutzgebiet (Größe ca. 40 ha) ausgewiesen.

 

Es handelt sich um ein durch Gräben und Grundwasserentzug fast baumfreies trockenanfallenes Moor mit Frauenhaardmoos und verschiedenen Grasarten, z.B. Schmalblättriges Wollgras, Pfeifengrasrasen, Grauseggen etc., umgeben von Kiefernforst.

Eine z.T. trockengefallene Fläche mit Gräsern und Moosen, umgeben von Kiefernforst und um ein Bachteil mit Teich, Moor- und Quellgebiet. Moorlilien und Moosbeere, Pflanzen der Roten Liste kommen hier vor. Der noch natürlich mäandrierende Bachlauf ist von Hochstaudenfluren begleitet. Das Gebiet ist u.a. Lebensraum für Insekten, Wasserfrosch und Krickente.

Die Unterschutzstellung ist erforderlich

- um das wertvolle nährstoffarme Feuchtgebiet mit den für diesen Lebensraum typischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften (§ 20 Buchst. a LG) insbesondere um die Glockenheide- und Feuchtwiesengesellschaft (Ericetum tetralicis molinietosum) mit Pfeifengras, Moorlilie (südöstliche Grenze ihres europäischen Verbreitungsgebietes), Moorbeere und Glockenheide (§ 20 Buchst. a, b und c LG) zu erhalten.

 

 

Naturschutzgebiet „Kollental“

 

Dieses Gebiet, bestehend aus einer Moorlinse in einem Roteichenbestand ca. 250 m westlich des Gernebaches (Größe ca. 2,2 ha), wurde 1991 unter Naturschutz gestellt.

 

Es handelt sich um ein kleines ellipsenförmiges Heidemoor mit Hochmoorvegetation in einer Flugsandmulde, umgeben von einem schmalen Moorbirkensaum, jüngeren Kiefern- und Roteichenbeständen. Der Biotop ist Lebensraum für zahlreiche Tier- (u.a. Libellen, Mäusebussard, Rohrammer) und Pflanzenarten. Die Festsetzung erfolgt, um den Wasserhaushalt des Heidemoors zu verbessern.

 

Die Unterschutzstellung ist erforderlich

- um das Heidemoor in einer Flugsandmulde mit seinen für diesen sauren und nährstoffarmen, standorttypischen Pflanzen und Tiergesellschaften (§ 20 Buchst. A LG) insbesondere mit der Pfeifengras- Torfmoosfläche und der Hochmoorvegetation bestehend aus u.a. Wollgras, Pfeifengras, Moosbeere, Glockenheide und verschiedenen Torfmoosen (§ 20 Buchst. a, b und c LG) zu erhalten.

 

 

Naturschutzgebiet „Jaust-Bruchwald“

 

Das Quellgebiet des „Mahlenburger Mühlenbaches“ ca. 700 m südlich des ehemaligen „Hauses Mahlenburg“ (Größe ca. 7,75 ha) steht seit 1991 unter Naturschutz.

 

Es handelt sich um ein größeres Feuchtgebiet mit einer Quellmulde am Rande der Haard. Der Bewuchs setzt sich aus Erlenbruchwald, einem Kiefernforst, Moorbirken, Sandbirken, einzelnen Kiefern und einer Strauch- und Krautschicht mit einem artenreichen Pflanzenvorkommen zusammen.

 

Die Unterschutzstellung ist erforderlich

- um das wertvolle Feuchtgebiet, Quellmulde am Rande der Haard, naturnahen Bachlauf im östlichen Teil (§ 20 Buchst. A LG) mit seinen für diesen Lebensraum typischen vielfältigen und artenreichen Pflanzen- und Tiergemeinschaften (§ 20 Buchst. a, b und c LG) - insbesondere wegen seines artenreichen Pflanzbestandes mit u.a. Dorn, Wurm, Rippen, Buchen und Frauenfarn (§ 20 Buchst. a, b und c LG) zu erhalten.