Erläuterung Bürgerentscheid

A. BÜRGERENTSCHEID

Das Bürgerbegehren ist festgelegt in § 26 Abs 1 GO NRW und ein demokratisch legitimiertes Mittel für die Bürger/innen einer Stadt.

Wir Dattelner Bürger können beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden (BÜRGERENTSCHEID).

B. Zweistufiges VERFAHREN

Das Verfahren ist zweistufig:

a. Beim Bürgerbegehren, das derzeit in unserer Stadt "läuft", tragen sich alle diejenigen Bürger in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfinden soll.

Sind die erforderlichen Unterschriften geleistet, welche für Datteln bei 28.600 wahlberechtigte Bürgern cirka 7% oder 2.000 Unterschriften betragen, entscheidet sodann der Rat, ob es zum Bürgerentscheid kommt.

b. Entscheidet sich der Stadtrat für einen Bürgerentscheid, d.h. er erklärt das Bürgerbegehren für zulässig, wird jeder Dattelner wahlberechtigte Bürger von der Stadtverwaltung angeschrieben und aufgefordert per Briefwahl sein Votum abzugeben.

Bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides über die Briefwahl darf eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht von den Gemeindeorganen getroffen werden oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung begonnen werden.

Die Dauer der Briefwahl beträgt drei Wochen.

Dein BI-TEAM

**Hinweis: Die hier getätigten Erläuterungen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Auch soll durch die BI keine Rechtsauskunft erfolgen. Als Bürger richtest Du deine Fragen bitte an die zuständige Stelle bei der Stadt Datteln. Dein BI TEAM**